Unsere Dienstleistungen

 Datenschutz-beauftragter



Funktion als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen. Gemäß Artikel 37 Abs. 1b und 1c EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Bestellung eines Datenschutzbeaufragten rechtlich verpflichtend.

Datenschutz-konzept



Wir erarbeiten Ihnen ein regelkonformes Datenschutzkonzept gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung welches fortlaufend aktualisiert wird und durch interne Audits geprüft wird.


Ihr Ansprechpartner



In sämtlichen Fragen zum Thema Datenschutz stehen wir Ihnen mit der Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten zur Seite und fungieren als Beratende Stelle und Schulen sowie Unterrichten zusätzliche Ihre Mitarbeiter.